Wichtig für die Mitgliederversammlung am Freitag, den 26.06.!

Laut KBH-Satzung ruht die Mitgliedschaft bei Beitragsrückständen. D.h., dass man weder Anspruch auf Beratung etc. hat, noch wahlberechtigt ist.
Deshalb wird es am Freitag die Möglichkeit geben die offenen Beiträge bar zu bezahlen.