Erfolgreiches Ende der Dortmunder Stadionverbote

Nach dem Revierderby vom 20.10.2012 in Dortmund kam es zur Ingewahrsamnahme einer größeren Gruppe Schalkerinnen und Schalker. Einen Grund für die Einkesselung, die anschließende Ingewahrsamnahme und erkennungsdienstliche Behandlung haben die Schalkerinnen und Schalker nicht gesetzt. Es war die sogenannte „konspirative Anreise“, die der Polizei ein Dorn im Auge war. Alle, die sich zufällig und in dieser eingekesselten Gruppe befanden und ohne etwas Verbotenes getan zu haben, bekamen von Borussia Dortmund ein bundesweites Stadionverbot erteilt.

Kurze Zeit später wurden die Stadionverbote gegen die Schalkerinnen aufgehoben. Bei den anderen blieb es. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund zogen sich lange hin. Erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die schleppende Bearbeitung kam Fahrt in die Sache und die Ermittlungsverfahren wurden bis auf ganz wenige Ausnahmen gemäß § 170 II StPO eingestellt. Trotz der Einstellung hob Borussia Dortmund die Stadionverbote nicht auf. Man redete sich damit raus, dass das Verfahren ja nur wegen Landfriedensbruchs eingestellt sei und nicht wegen etwaiger anderer Straftaten. Auch könne man das Stadionverbot auf die Ingewahrsamnahme stützen.

Das ist alles rechtlicher Unsinn. Das Stadionverbot, das sich auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren bezieht, ist aufzuheben, wenn dieses Ermittlungsverfahren zum Ergebnis der Unschuld kommt. Und so war es hier. Dennoch keine Regung von Borussia Dortmund.

Im Sommer verhandelten dann Vertreter von Schalke 04 und Dortmund, wie es nun weitergehen sollte. Dabei kam ein Kompromiss heraus: Dortmund war einverstanden, dass die betroffenen Schalker zunächst wieder die Heimspiele besuchen dürften – bei dem Auswärts-Stadionverbot sollte es bleiben.
Die Königsblaue Hilfe e.V. ergriff dann mit Unterstützung des Schalker Fanprojekts die Initiative. Im Sommer traf man sich zu einer großen Infoveranstaltung mit allen von dem Verbot Betroffenen sowie Vertretern des Vereins, des Fanprojekts und eben der Königsblauen Hilfe. Dabei wurde deutlich, dass der zwischen den Vereinen geschlossene Kompromiss nicht weit genug geht. Schließlich hatten die Betroffenen sich nichts vorzuwerfen und möchten auch wieder zu Auswärtsspielen. Somit fasste man einstimmig den Beschluss eines gemeinsames Vorghehens. Auf Kosten und mit Unterstützung der Königsblauen Hilfe sollte zunächst eine Musterklage vor dem Amtsgericht Dortmund gegen Borussia Dortmund auf Aufhebung des Stadionverbots geführt werden. Endet dies erfolgreich, sollten alle anderen Betroffenen kurzfristig ihre Ansprüche in Dortmund anmelden.

Und so wurde verfahren. Ein Mitglied der KBH klagte vor dem Amtsgericht Dortmund im Beistand eines KBH-Anwalts und konnte dort erreichen, dass sein Stadionverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Im Gegenzug sagte er zu, bis zum Sommer 2017 keine Spiele bei Borussia Dortmund mehr zu besuchen (damit kann man leben…). Unmittelbar nach dem Verfahren hat die KBH nochmals alle Beteiligten, die schon bei der Infoveranstaltung im Sommer dabei waren um Rückmeldung gebeten und deren Ansprüche gegen Borussia Dortmund absprachegemäß geltend gemacht.

Inzwischen hat Borussia Dortmund „freiwillig“ und unter Druck des Musterklageverfahrens fast alle Stadionverbote aufgehoben. Der KBH liegt die Bestätigung über 119 mit sofortiger Wirkung aufgehobener Stadionverbote vor. Die Betroffenen, die sich nach dem Aufruf der KBH gemeldet hatten, bekommen in diesen Tagen die postalische Bestätigung der erfolgreichen Aufhebung. Es gilt zwar weiterhin das Verbot des Besuchens von Spielen bei Borussia Dortmund – alle anderen Spiele unseres Vereins können ab sofort wieder begleitet werden.

Den Betroffenen viel Spaß dabei und Glückauf!