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„Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das?

In Punkt sieben des „9-Punkte-Plans“ des DFB ist die Rede von abschreckenden Wirkungen, die von der „Überführung der Täter und der zivilrechtlichen Inregressnahme“ ausgehen soll. „Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das? Praktisch ist es die Abwälzung von Strafen auf einen „Täter“, der überführt wird, oder von dem gedacht wird, dass