„Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das?

In Punkt sieben des „9-Punkte-Plans“ des DFB ist die Rede von abschreckenden Wirkungen, die von der „Überführung der Täter und der zivilrechtlichen Inregressnahme“ ausgehen soll. „Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das? Praktisch ist es die Abwälzung von Strafen auf einen „Täter“, der überführt wird, oder von dem gedacht wird, dass man in überführt hat. Beispielsweise ist es in den deutschen Vereinen bereits Usus, dass Geldstrafen für das Verwenden von Pyrotechnik an die Personen weitergegeben werden, die als Zünder überführt werden konnten.

Allerdings wird ferner ausgeführt, dass „ein Verstecken in der Masse der rechtstreuen Fans“ erschwert würde, wenn es diese Umwälzung auf den Verursacher der Strafe gibt. Ist es die Hoffnung darauf, dass einige Fans ihre Freunde anzeigen, weil sie denken, dass es dem Verein gut tut, weniger Strafe zahlen zu müssen, oder muss es doch eher die Angst davor sein, dass Verband, Polizei und Staat die Karte der „abschreckenden (generalpräventiven) Wirkung“ ausspielen, was richtig teuer werden kann. „Generalpräventiv“, wieder so ein Ungetüm der Rechtssprache. Der Duden führt es als „allgemein abschreckend“, die Rechtsgelehrten nennen es Abschreckung durch Außenwirkung, um Dritte dadurch von weiteren, möglichen Taten abzuschrecken. Im direkten Gegensatz zu dieser Generalprävention steht die Spezialprävention, die Bestrafung, damit ein überführter Täter nicht mehr straffällig wird. Während im Strafrecht von den Gerichten Generalprävention fast gar nicht zum Tragen kommt, sondern ein Täter nur unter spezialpräventiven Gründen, also nur nach seiner individuellen Schuld, bestraft wird, fordert der DFB die großzügige Anwendung generalpräventiver Erwägungen. Durch die Umlegung der hohen Verbandsstrafen soll eine massive Abschreckung erreicht werden – zu Lasten der Betroffenen, die dadurch wesentlich härter als etwa nach dem normalen Strafrecht bestraft werden.

Warum? Der DFB äußert in dem Papier die Hoffnung, dass der „Täter“ weiterhin „den Vereinen und Verbänden gar nicht bekannter Mittäter im Innenverhältnis“ mit in die Haftung nimmt und sich von ihnen die Strafe mit finanzieren lässt, wie es dem Vernehmen nach in einigen aktiven Fangruppierungen der Fall ist.

Wir stellen uns die Frage: Ist es der richtige Weg, den ihr geht, die einzelnen Fans gegeneinander auszuspielen und das Denunziantentum innerhalb einzelner Fanszenen zu fördern? Das ist allerdings nicht die einzige mögliche Folge, viel mehr ist zu befürchten, dass die verhängten Strafen nicht mehr Strafen gegen die Vereine sind, sondern viel mehr über die generalpräventive Inregressnahme zur massiven Bestrafung der Zuschauer führen. Mit welcher Berechtigung kann ein Verband oder ein Verein eine solch hohe Summe auf den Einzelnen umlegen, auch wenn die Summe eventuell von einer kleinen Gruppe getragen wird?