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Bundesgerichtshof erweitert den Begriff der kriminellen Vereinigung nicht

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisiert die Kommentierung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.01.2015, 3 StR 233/14, zur Frage der Einordnung von sogenannten Hooligan-Gruppierungen als krimineller Vereinigung. Ohne die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten, wurden nach Bekanntwerden der Entscheidung angeblich erweiterte polizeiliche Befugnisse insbesondere von Seiten der Polizeigewerkschaften begrüßt. Insbesondere wurde suggeriert, der

Information für Freiburg-Fahrer!

Info für die Businsassen, die am 08.11.2014 in Freiburg wegen Vorfällen auf dem Weg zurück nach GE geschickt wurden!! Um weitergehende Informationen, juristische Unterstützung, z. B. in Form eines Widerspruchverfahrens zu erhalten, ist unbedingt eine KBH-Mitgliedschaft notwendig! Dies kann unkompliziert und schnell online erledigt werden! http://www.koenigsblaue-hilfe.eu/mitglied-werden/

Info der KBH zu den Ereignissen vom 26.10.2014 in Köln

Seit einigen Wochen geistert eine Strömung namens „Hooligans gegen Salafisten“ durch die Medienlandschaft. Gestern eskalierte eine Demonstration dieser Gruppe in Köln. Durch die Benutzung des Begriffs „Hooligans“ wird zumindest mittelbar ein vermeintlicher Bezug zu Fußballfans hergestellt, der nach außen hin einen angeblichen vereinsübergreifenden Zusammenschluss für eine Sache symbolisieren soll. Tatsächlich

Erfolgreiches Ende der Dortmunder Stadionverbote

Nach dem Revierderby vom 20.10.2012 in Dortmund kam es zur Ingewahrsamnahme einer größeren Gruppe Schalkerinnen und Schalker. Einen Grund für die Einkesselung, die anschließende Ingewahrsamnahme und erkennungsdienstliche Behandlung haben die Schalkerinnen und Schalker nicht gesetzt. Es war die sogenannte „konspirative Anreise“, die der Polizei ein Dorn im Auge war. Alle,

Antrag auf Aufhebung des bundesweiten Stadionverbots erfolgreich

Ein Mitglied der Königsblauen Hilfe e.V. stellte beim Amtsgericht Dortmund gegen den BV Borussia Dortmund einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Gegen unser Mitglied wurde nach dem Auswärtsderby 2012 ein bundesweites Stadionverbot erlassen. Der BVB weigerte sich auch nach Einstellung des Strafverfahrens ausdrücklich, dieses bundesweite Stadionverbot aufzuheben. Vertreten durch

Erste Stadionverbote vom Derby 2012 aufgehoben

Wie bereits wiederholt berichtet, sind bei der Königsblauen Hilfe und dem Schalker Fanprojekt ungefähr 100 Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft Dortmund nach § 170 Abs.2 StpO eingegangen. Dies hat nach den Richtlinien der DFL zur Folge, dass die ausgesprochenen Stadionverbote vom aussprechenden Verein in der östlichen Nachbarschaft aufgehoben werden müssen, was jedoch

„Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das?

In Punkt sieben des „9-Punkte-Plans“ des DFB ist die Rede von abschreckenden Wirkungen, die von der „Überführung der Täter und der zivilrechtlichen Inregressnahme“ ausgehen soll. „Zivilrechtliche Inregressnahme“ – was ist das? Praktisch ist es die Abwälzung von Strafen auf einen „Täter“, der überführt wird, oder von dem gedacht wird, dass

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