Bußgeldbescheide der Stadt Gelsenkirchen – rechtzeitig Einspruch einlegen!

In den vergangenen Tagen hat die Stadt Gelsenkirchen gegen eine Vielzahl von Schalkerinnen und Schalkern Bußgeldbescheide erlassen. Die Bußgelder sind im mittleren dreistelligen Bereich angesiedelt.

In Absprache mit Rechtsanwalt Thomas Wings und Rechtsanwalt Moritz Schmitz empfiehlt die Königsblaue Hilfe dringend, sich gegen diese zu wehren.

Dazu haben wir einen Vordruck erstellt (Word-Format), in den Ihr Eure Daten eintragen könnt, um Einspruch einzulegen.

Bitte beachtet aber unbedingt die folgenden Punkte:

 

1. Einspruch rechtzeitig einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zugang des Bescheides. Die vier-Wochen-Frist bezieht sich nur auf die Zahlung!

2. Der Einspruch muss am Tage des Fristablaufs bei der Stadt eingegangen sein – Der Poststempel wahrt die Frist nicht! Daher unbedingt mindestens drei Werktage vor Fristablauf absenden!

3. Versendet den Brief per Einschreiben und bewahrt den Einlieferungsbeleg auf. Dieser kann bei verspäteter Zustellung sehr wichtig werden. E-Mails wahren die Frist nicht, ein einfacher Brief lässt sich nicht zurückverfolgen!

4. Achtet darauf, Euren Namen leserlich oben und das Aktenzeichen in die Betreffzeile in unseren Vordruck einzutragen und den Brief zu unterschreiben. Datum nicht vergessen!

Für Rückfragen steht allen Betroffenen das Spieltagstelefon der Königsblauen Hilfe zur Verfügung.

 

(1 Anhang)

Einspruch Bogestra Muster