Empfohlenes Verhalten bei Auswärtsflugreisen

Bei der Königsblauen Hilfe gingen in den vergangenen Tagen vermehrt Anfragen wegen des bevorstehenden Auswärtsspiels in Donezk/Lviv ein. So gab es zuletzt gehäuft Situationen, in denen sich Fans, obwohl nicht vorbestraft, intensiven Ausreisekontrollen beim Abflug von deutschen Flughäfen unterziehen mussten. Was darf die Polizei? Was macht sie? Welche Möglichkeiten hat man dagegen?

In der Tat muss man beim Abflug (vor allem) von deutschen Flughäfen damit rechnen, bei der Ausweiskontrolle herausgebeten zu werden. Was dann folgt, ist eine durchaus nervige Befragung nach dem Ziel der Reise, wobei es zumindest theoretisch der Bundespolizei darum gehen sollte zu checken, ob von der jeweiligen Person tatsächlich eine Gefahr ausgeht.  Zu dieser Befragung kann es kommen, wenn der Abgleich der Personaldaten mit denen der bei der Polizei geführten Dateien, vor allem der sogenannten „Gewalttäter Sport“ zu einem Treffer kommt. Dass man dort recht schnell hereinrutscht, obwohl man bekennender Gegner von Gewalt ist, dürfte bekannt sein.

Tatsächlich kann es dazu führen, dass sich die Befragung so lange hinzieht, dass man befürchten muss, seinen Flug nicht zu erreichen. Man könnte sogar den Eindruck haben, dass die Polizei solche Befragungen eigens etwas hinauszögert, um die Betroffenen zumindest in diese Gefahr zu bringen. Schikanöses Verhalten kann nun einmal leider nicht ausgeschlossen werden.

Man muss bei einer Befragung natürlich nicht antworten. Aber es ist schon sinnvoll, dass man deutlich macht, nicht in irgendeiner Form Gewalt ausüben zu wollen, sondern sich in aller Ruhe ein Fußballspiel anzuschauen. Wichtig ist, dabei ganz ruhig und sachlich zu bleiben.

Die schlimmsten Szenarien sind die, dass man aufgrund der Befragung den Flug verpasst. In solchen Fällen steht man zunächst dumm da und muss hinterher versuchen, über etwaigen Schadensersatz nachzudenken, was einem im Moment leider auch nicht viel hilft. Gleiches gilt für den Fall, dass die Polizei einem die Ausreise untersagt, was unter den Voraussetzungen der §§ 7,10 Bundespassgesetz denkbar wäre. Gegen eine solche Verfügung kann man zwar versuchen, eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu erreichen. Wegen der Kurzfristigkeit ist das jedoch ein eher schwieriges Unterfangen. Gefallen lassen sollte man sich dies jedoch trotzdem nicht und in einem solchen Fall auch im Nachhinein noch die Klage erheben und feststellen lassen, dass dieses Verbot rechtswidrig war. Außerdem gilt es dann darum, sich die Flugkosten erstatten zu lassen.

Allerdings sind diese schlimmstmöglichen Szenarien eher die Ausnahme, wenngleich sie natürlich vorkommen. Allgemein sollte man so früh wie auch nur irgendwie möglich am Flughafen sein und durch die Passkontrolle gehen, damit im Fall des Falles genug Zeit bleibt. Bei einem Verbot der Ausreise bleibt zunächst nichts übrig, außer sich hieran zu halten. Erfolgt die Abreise erst kurz vor dem Spiel und die Ausreise wird einem verboten, wird man sich dann auf die Anfechtung im Nachhinein konzentrieren müssen. Diese ist aber unsererseits dringend zu empfehlen, da die Verbotsvoraussetzungen in den seltensten Fällen gegeben sind.

In jedem Fall sollte man im Fall eines Interviews für sich selbst prüfen, warum man sich einer Befragung unterziehen musste. Es gilt dann zu prüfen, in welcher der Polizeidateien sich ein Datensatz befunden hat und warum. Vielleicht gibt es Mittel und Wege, diesen ebenfalls anzugreifen.

Wir wünschen Euch eine gute und sichere und befragungsfreie Reise und viel Spaß vor Ort!