GWS-Datenlöschung Derby 2017 – Eilantrag der KBH abgelehnt

Genau zwei Jahre ist es her, dass etliche Schalke Fans das schon jetzt legendäre 4:4-Derby aufgrund einer umfangreichen Polizeikontrolle verpassten. Wie bereits mehrfach berichtet, bekam ein Großteil der dort kontrollierten Schalker einen Eintrag in die Datei „Gewalttäter Sport“. Die eigene Eintragung und auch die Vorgehensweise der Polizei Dortmund, welche die Speicherung am Geschlecht und am Alter festmachte, empfand ein bislang nie polizeilich in Erscheinung getretenes KBH-Mitglied als so ungerecht, dass er die Löschung seiner Daten forderte.

Nachdem die Polizei Dortmund das Gesuch trotz eines mehr als ausführlichen Schriftwechsels immer wieder ablehnte, legte das KBH-Mitglied mit Unterstützung der Königsblauen Hilfe Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein. Neben dem normalen Hauptverfahren strebte Rechtsanwalt Florian Beisenbusch ein Eilverfahren an, um die sofortige Löschung des Datensatzes in der GWS-Datei zu erwirken. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschied im Mai 2019 über den Eilantrag der KBH, folgte diesem aber leider nicht, sodass in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster angerufen wurde, um die Entscheidung des VG Gelsenkirchen zu revidieren.

Der in dieser Woche mitgeteilte Beschluss des OVG entsprach leider wieder nicht den Wünschen des KBH-Mitglieds, denn auch die Richter am OVG wiesen die Beschwerde zurück. Zwar erkannten die Richter durch die GWS-Eintragung Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung und Erschwernisse bei der Ausreise aus der BRD für das KBH-Mitglied, werteten diese Eingriffe aber nicht als so schwerwiegend, als dass nicht bis zur Entscheidung im Hauptverfahren mit der Datenlöschung gewartet werden könne.

Sobald es im Hauptverfahren weiter geht, werden wir berichten.