KBH-Mitglieder erheben Klage gegen Polizei Gelsenkirchen

Zwei Mitglieder der Königsblauen Hilfe e. V. haben heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Polizei Gelsenkirchen wegen der unrechtmäßigen Herausgabe von Personaldaten an den FC Schalke 04 erhoben. „Wir erhoffen uns vom Gericht die Feststellung, dass die Datenweitergabe von vor dem Gesetz als unschuldig geltenden Fans an die Vereine für rechtswidrig erklärt wird“, sagte Steffen Hildebrandt, Vorstandsmitglied der Königsblauen Hilfe. Ferner zielt die Klage auf eine wegweisende Entscheidung ab, die es der Polizei letztlich verbietet, für Stadionverbote gegen Unschuldige zu sorgen.

Zum Sachverhalt: Am 6. Februar 2016 umstellte die Polizei nach einer Auseinandersetzung zwischen Polizei und mehreren Fans am Gelsenkirchener Hauptbahnhof das Vereinsheim der Hugos „Endstation“, welches sich rund acht Kilometer vom Stadion entfernt in der Nähe des Hauptbahnhofs befindet.

Alle Gäste wurden abgeführt, durchsucht und es wurden deren Personalien festgestellt.

Dabei wurde diese Behandlung allen sich im Vereinsheim befindenden Personen zuteil, unabhängig davon, ob sie an der Auseinandersetzung am Bahnhof beteiligt waren oder sich lediglich im Vereinsheim aufhielten, um bei einem Getränk mit anderen Schalkerinnen und Schalkern zu diskutieren.

In der Folge gab die Polizei die Daten aller Personen ungefragt an den FC Schalke 04 weiter, vermutlich mit der Anregung verbunden, gegen diese Personen „hart durchzugreifen“, also Stadionverbote auszusprechen. Der FC Schalke 04 reagierte und schickte an alle Personen, deren Daten man von der Polizei Gelsenkirchen erhielt, Anschreiben mit der Androhung von Stadionverboten und der Ankündigung, diese Verbote sogleich zur Bewährung auszusetzen, wenn sie eine Gewaltverzichtserklärung abgäben.

Dies betraf auch eine 23-jährige Erzieherin und einen 20-jährigen Auszubildenden. Die Klägerin und der Kläger haben sich unabhängig voneinander nach dem Spiel gegen den VfL Wolfsburg in der „Endstation“ aufgehalten, um sich dort mit Freunden zu treffen sowie zu unterhalten. Beide waren zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Statt einen angenehmen Abend zu verleben, wurden sie später erstmals in ihrem Leben von der Polizei abgeführt und haben nunmehr ein Stadionverbot auf Bewährung erhalten. Verbunden damit ist zudem möglicherweise ein Eintrag in der fragwürdigen Datei „Gewalttäter Sport“.

Die Herausgabe von Daten durch die Ordnungsbehörden an den FC Schalke 04 ist aus rechtsstaatlicher Perspektive nicht hinnehmbar“, erklärte Rechtsanwalt Thomas Wings, der die beiden Mitglieder der Königsblauen Hilfe e.V. vertritt. „Vielmehr ist die Erhebung der Daten an sich bereits zweifelhaft und beruht allein darauf, dass die betroffenen Personen offenbar zur falschen Zeit am falschen Ort ein Bier getrunken haben. Die Voraussetzungen für eine Datenweitergabe waren jedenfalls nicht erfüllt.“

Die KBH vermutet hinter der nicht unüblichen Vorgehensweise das Ziel, Personalien im Gießkannenprinzip festzustellen und die Daten ungeprüft an die Vereine weiterzugeben, eine Sanktionierung ganz ohne Gerichtsverfahren zu erreichen. Denn viele Vereine erlassen im Vertrauen auf die Angaben der Polizei ungeprüft Stadionverbote. In diesem Fall hat möglicherweise auch politischer Druck aus dem NRW-Innenministerium oder von der Stadtspitze Gelsenkirchens dazu beigetragen, dass eine Datenweitergabe mit der Aufforderung an den Verein erfolgte, hier tätig zu werden. Dieser populistische Politikansatz übersieht leider, dass man dabei bewusst in Kauf nimmt, eine überwiegende Anzahl von Unschuldigen zu kriminalisieren.