OLG Hamm hebt Entscheidung gegen KBH-Mitglied auf

Dank Populisten wie Rainer Wendt oder Innenminister Ralf Jäger urteilen manche Gerichte einfach anders, wenn es um Dinge rund um den Fussball geht. So auch das Amtsgericht Lünen, das ein Mitglied der Königsblauen Hilfe wegen versuchter gefährlicher(!) Körperverletzung anlässlich des vorletzten Auswärtsderbys verurteilte. Was war passiert? Eine Zigarettenkippe wurde geschnippt – von einem Eckblock der Dortmunder Nordtribüne in Richtung Osttribüne. Diese Kippe prallte an einer Person ab, die sich als „Zivilpolizist zur Überwachung vom Straftaten im Schalker Block“ entpuppte. Und damit dieser Job neben dem freien Eintritt zu einem sicherlich nicht unattraktiven Bundesligaspiel auch gerechtfertigt werden konnte, wurde das KBH-Mitglied angezeigt. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, denn die Kippe sei ja schließlich ein gefährliches Werkzeug. Man könnte nun meinen, dass die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht diese Auffassung korrigiert, aber weit gefehlt. Nach 04 Tagen Verhandlung setzte es die Verurteilung zu einer Geldstrafe.
Die Verteidigung entschloss sich daraufhin zur Revision und das Oberlandesgericht Hamm hob das Lünener Urteil wie zu erwarten war wegen dieses Rechtsfehlers auf. Denn weder ist eine Zigarettenkippe über eine solche Distanz geschnippt ein gefährliches Werkzeug (=einer Waffe gleichbedeutend) noch kann man überhaupt davon ausgehen, dass das KBH-Mitglied jemanden auf diese Weise verletzen wollte und konnte. Nicht, dass die Verteidigung nicht an jedem der 04 Verhandlungstage darauf hingewiesen hätte…
Jetzt muss ein anderer Richter oder eine andere Richterin in Lünen erneut diskutieren, ob und wie man mit einer Kippe aus solch einer Distanz jemanden zu verletzen in der Lage ist, ohne Michael Jordan zu sein. Und danach wegen dieses Vorwurfs freisprechen oder einstellen.