Versuchter Mord: Rechtsanwalt Wings gewinnt Revision am BGH

Erfreuliche Nachrichten erreichen uns heute aus Karlsruhe: Letztes Jahr wurden zwei Schalker vom Landgericht Marburg wegen versuchten Mordes zu Haftstrafen verurteilt, Hintergrund war eine Schlägerei auf einem hessischen Volksfest.

Die Anklage und auch das Landgericht Marburg gingen von „absolutem Vernichtungswillen“ aus und verurteilten die beiden Schalker, von denen einer Mitglied der Königsblauen Hilfe ist, wegen versuchten Mordes. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil nun auf die Revision von Rechtsanwalt Wings hin in vollem Umfang aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Marburger Richter zurückverwiesen, unter anderem, weil es den Tötungsvorsatz nicht erkennen konnte.

Dazu erfolgt in den nächsten Tagen noch eine ausführliche Pressemitteilung der Königsblauen Hilfe, Thomas Wings hat aber schon in seinem Blog eine Aspekte genannt. Den Eintrag könnt Ihr hier lesen:

Auswärtssieg vor dem BGH – ersehnte Gerechtigkeit